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Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag beträgt mind. 12 Euro. Jedes Mitglied kann sich verpflichten, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu bezahlen; diese Verpflichtung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.

 

Er ist jährlich im Voraus zu entrichten und wird erstmals fällig mit der Beitrittserklärung, sodann jeweils zum 1. August eines Jahres (Beginn des Geschäftsjahres). Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres ist der Beitrag anteilig zu zahlen, je Monat 1 Euro, ab dem Monat in dem der Beitritt erfolgt. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt im Lastschriftverfahren.

 

Hierzu ist grundsätzlich dem Förderverein der Grundschule Harbke e.V. eine Einzugsermächtigung zu erteilen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine andere Form der Zahlung zulassen. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und den rückständigen Beitrag auch nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von 3 Monaten seit Absendung der 2. Mahnung voll entrichtet.

 

Bei Ausschluss eines Mitgliedes während des laufenden Geschäftsjahres erfolgt keine Erstattung. Die Beitragsordnung tritt zum mit Wirkung vom 29.05.2012 in Kraft.

 

Harbke, 29.05.2012 Der Vorstand